Abschnitt zwischen der Landesgrenze zu Oberösterreich (Brücke Güterweg Schönbichl) und der Brücke L7315
16.02.1998 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-176
16.02.1998 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-176
21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-173
Der von der Umweltanwaltschaft des Landes Niederösterreich als Naturdenkmal beantragte Abschnitt des oberen Kamptales zwischen der Brücke der L 7315 bei Kamp und dem Pegel Neustift ist mit seiner Länge von etwa 8 km ein zwar sehr ausgedehnter und durch die wechselnden topografischen Gegebenheiten des Tales sehr verschiedenartig ausgeprägter, aber insgesamt in sich selbst sehr geschlossener Landschaftsraum besonders typischer und unverwechselbarer Form, der sich durch die Aufeinanderfolge von Wiesenebenen mit Mäandern und eindrucksvollen Schluchtstrecken von den Talstrecken der anschließenden und schon zum Naturdenkmal erklärten Flussabschnitte nochmals deutlich abhebt.
21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-166
Der Große Kamp ist auf nahezu der gesamten für das Naturdenkmal beantragen Strecke weitgehend naturbelassen und weist einen ausgesprochenen Reichtum an unterschiedlichen Strukturen auf. Auch vegetationsmäßig ist der Kampabschnitt an den unzugänglichen Stellen durch weitgehende Ursprünglichkeit gekennzeichnet bzw. besitzt er innerhalb der Wiesenbereiche einen durchgehenden Uferbewuchs, bestehend vor allem aus Erle und Weide.
Diese Voraussetzungen ermöglichen eine Vielzahl an Habitaten für die Tierwelt, vor allem für solche Tierarten, die gegenüber dem menschlichen Einfluss besonders empfindlich und daher sehr selten sind.
Hierzu gehört als bedeutender und bereits vom Aussterben bedrohter Vertreter der Tierwelt, der Fischotter. Eine weitere gefährdete Säugetierart, die den Großen Kamp bewohnt, ist die Wasserspitzmaus. Der Große Kamp zählt darüber hinaus zu den wichtigsten Habitaten der Flussperlenmuschel im Waldviertel.
21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-172
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl erklärt den Flusslauf des Kleinen Kamp zwischen der Brücke bei der Oedmühle und der Landesstraßenbrücke in Hammer mit allen Flussparzellen, einschließlich aller auf diesen Parzellen liegenden Inseln und Felsbildungen, der Flusssohle sowie dem Ufersaum samt den dort befindlichen Felsen und Gehölzen, soweit sie auf den genannten Grundstücken liegen, zum Naturdenkmal.
Dabei zeigte sich, dass dieser Talabschnitt bis zur Brücke der Landesstraße 7176 über den Kleinen Kamp in Rappottenstein, Hammer, von gleicher landschaftlicher Bedeutung und Ausdruckskraft ist, wie der schon geschützte Abschnitt der Schütt und dessen logische landschaftliche Fortsetzung darstellt und somit in gleicher Weise schutzwürdig ist.
03.12.1979 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-121
Als Schütt wird ein mit Felsbrocken übersäter, etwa 500 Meter langer Abschnitt des Kleinen Kamp ca. 3 km oberhalb von Rappottenstein bezeichnet. Bei Niedrigwasser verschwindet der durch Huminsäuren bernsteinbraun gefärbte Fluss völlig unter den moosbewachsenen Steinen.
Die Kraft des Wassers hat hier unzählige Granitbrocken aus dem Fundament des uralten Gebirges der böhmischen Masse herausgelöst. Die runden Kluftkanten und Felsformen entstanden durch Wollsackverwitterung unter der Oberfläche. Erst später wurden die Felsen freigelegt.
18.03.1930 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-020
Der Lohhbachfall, eine Schluchtstrecke mit starker Niveaudifferenz im Verlauf des Lohnbaches, gliedert sich in mehrere ineinander übergehende, aber doch sehr unterschiedliche Abschnitte. Der eigentliche Lohnbachfall, ein kleiner offener Wasserfall, liegt dabei etwa im Mittelbereich der interessanten Strecke.
Die Steinerne Stube ist als eigenes Naturdenkmal Teil des Naturdenkmals Lohnbachfall.