Naturdenkmal Großer Kamp (48.50497, 14.96742) bis (48.50803, 15.03746)

Abschnitt zwischen Brücke L7315 und Pegel Neustift


Großer Kamp
Beim Hammer

21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.

ND-ZT-173

Der von der Umweltanwaltschaft des Landes Niederösterreich als Naturdenkmal beantragte Abschnitt des oberen Kamptales zwischen der Brücke der L 7315 bei Kamp und dem Pegel Neustift ist mit seiner Länge von etwa 8 km ein zwar sehr ausgedehnter und durch die wechselnden topografischen Gegebenheiten des Tales sehr verschiedenartig ausgeprägter, aber insgesamt in sich selbst sehr geschlossener Landschaftsraum besonders typischer und unverwechselbarer Form, der sich durch die Aufeinanderfolge von Wiesenebenen mit Mäandern und eindrucksvollen Schluchtstrecken von den Talstrecken der anschließenden und schon zum Naturdenkmal erklärten Flussabschnitte nochmals deutlich abhebt.