Naturdenkmal Großer Kamp (48.50497, 14.96742) bis (48.50803, 15.03746)

Abschnitt zwischen Brücke L7315 und Pegel Neustift


Großer Kamp
Beim Hammer

21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.

ND-ZT-173

Der von der Umweltanwaltschaft des Landes Niederösterreich als Naturdenkmal beantragte Abschnitt des oberen Kamptales zwischen der Brücke der L 7315 bei Kamp und dem Pegel Neustift ist mit seiner Länge von etwa 8 km ein zwar sehr ausgedehnter und durch die wechselnden topografischen Gegebenheiten des Tales sehr verschiedenartig ausgeprägter, aber insgesamt in sich selbst sehr geschlossener Landschaftsraum besonders typischer und unverwechselbarer Form, der sich durch die Aufeinanderfolge von Wiesenebenen mit Mäandern und eindrucksvollen Schluchtstrecken von den Talstrecken der anschließenden und schon zum Naturdenkmal erklärten Flussabschnitte nochmals deutlich abhebt.


Naturdenkmal Großer Kamp / Kamp
(48.50803, 15.03746) bis (48.53052, 15.11170)

Abschnitt zwischen Pegel Neustift und der Diethartsmühle


Großer Kamp
Pegel Neustift

21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.

ND-ZT-166

Der Große Kamp ist auf nahezu der gesamten für das Naturdenkmal beantragen Strecke weitgehend naturbelassen und weist einen ausgesprochenen Reichtum an unterschiedlichen Strukturen auf. Auch vegetationsmäßig ist der Kampabschnitt an den unzugänglichen Stellen durch weitgehende Ursprünglichkeit gekennzeichnet bzw. besitzt er innerhalb der Wiesenbereiche einen durchgehenden Uferbewuchs, bestehend vor allem aus Erle und Weide.

Diese Voraussetzungen ermöglichen eine Vielzahl an Habitaten für die Tierwelt, vor allem für solche Tierarten, die gegenüber dem menschlichen Einfluss besonders empfindlich und daher sehr selten sind.

Hierzu gehört als bedeutender und bereits vom Aussterben bedrohter Vertreter der Tierwelt, der Fischotter. Eine weitere gefährdete Säugetierart, die den Großen Kamp bewohnt, ist die Wasserspitzmaus. Der Große Kamp zählt darüber hinaus zu den wichtigsten Habitaten der Flussperlenmuschel im Waldviertel.


Naturdenkmal Kleiner Kamp
(48.509583, 15.078250) bis (48.516028, 15.088389)

Abschnitt zwischen der Brücke Oedmühle und der Brücke in Hammer


Naturdenkmal Kleiner Kamp
Naturdenkmal Kleiner Kamp

21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.

ND-ZT-172

Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl erklärt den Flusslauf des Kleinen Kamp zwischen der Brücke bei der Oedmühle und der Landesstraßenbrücke in Hammer mit allen Flussparzellen, einschließlich aller auf diesen Parzellen liegenden Inseln und Felsbildungen, der Flusssohle sowie dem Ufersaum samt den dort befindlichen Felsen und Gehölzen, soweit sie auf den genannten Grundstücken liegen, zum Naturdenkmal.

Dabei zeigte sich, dass dieser Talabschnitt bis zur Brücke der Landesstraße 7176 über den Kleinen Kamp in Rappottenstein, Hammer, von gleicher landschaftlicher Bedeutung und Ausdruckskraft ist, wie der schon geschützte Abschnitt der Schütt und dessen logische landschaftliche Fortsetzung darstellt und somit in gleicher Weise schutzwürdig ist.


Naturdenkmal Kamp (48.53052, 15.11170) bis (48.56277, 15.13103)

Abschnitt zwischen Roiten (Diethartsmühle) und Uttissenbach


Kamp bei Roiten

12.03.1986 zum Naturdenkmal erklärt.

ND-ZT-149

Der Abschnitt des Kampflusses von der westlichen Grenze der KG Roiten gegen die KG Höhendorf (nahe der Diethartsmühle) bis zur östlichen Grenze der KG Uttissenbach gegen die KG Gschwendt (nahe der Schwarzmühle) ist durch seine Eigenart und besondere Ausprägung (im Westen, in der KG Roiten bedeutende Flussmäanderstrecken, östlich und nördlich davon ausgeprägte und überaus typische Schluchtstrecke) eindeutig als ganz wesentlich gestaltendes Element des Landschaftsbildes zu bezeichnen.