10.09.2001 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-179
10.09.2001 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-179
03.02.1995 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-170
21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-173
Der von der Umweltanwaltschaft des Landes Niederösterreich als Naturdenkmal beantragte Abschnitt des oberen Kamptales zwischen der Brücke der L 7315 bei Kamp und dem Pegel Neustift ist mit seiner Länge von etwa 8 km ein zwar sehr ausgedehnter und durch die wechselnden topografischen Gegebenheiten des Tales sehr verschiedenartig ausgeprägter, aber insgesamt in sich selbst sehr geschlossener Landschaftsraum besonders typischer und unverwechselbarer Form, der sich durch die Aufeinanderfolge von Wiesenebenen mit Mäandern und eindrucksvollen Schluchtstrecken von den Talstrecken der anschließenden und schon zum Naturdenkmal erklärten Flussabschnitte nochmals deutlich abhebt.
21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-166
Der Große Kamp ist auf nahezu der gesamten für das Naturdenkmal beantragen Strecke weitgehend naturbelassen und weist einen ausgesprochenen Reichtum an unterschiedlichen Strukturen auf. Auch vegetationsmäßig ist der Kampabschnitt an den unzugänglichen Stellen durch weitgehende Ursprünglichkeit gekennzeichnet bzw. besitzt er innerhalb der Wiesenbereiche einen durchgehenden Uferbewuchs, bestehend vor allem aus Erle und Weide.
Diese Voraussetzungen ermöglichen eine Vielzahl an Habitaten für die Tierwelt, vor allem für solche Tierarten, die gegenüber dem menschlichen Einfluss besonders empfindlich und daher sehr selten sind.
Hierzu gehört als bedeutender und bereits vom Aussterben bedrohter Vertreter der Tierwelt, der Fischotter. Eine weitere gefährdete Säugetierart, die den Großen Kamp bewohnt, ist die Wasserspitzmaus. Der Große Kamp zählt darüber hinaus zu den wichtigsten Habitaten der Flussperlenmuschel im Waldviertel.
21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-172
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl erklärt den Flusslauf des Kleinen Kamp zwischen der Brücke bei der Oedmühle und der Landesstraßenbrücke in Hammer mit allen Flussparzellen, einschließlich aller auf diesen Parzellen liegenden Inseln und Felsbildungen, der Flusssohle sowie dem Ufersaum samt den dort befindlichen Felsen und Gehölzen, soweit sie auf den genannten Grundstücken liegen, zum Naturdenkmal.
Dabei zeigte sich, dass dieser Talabschnitt bis zur Brücke der Landesstraße 7176 über den Kleinen Kamp in Rappottenstein, Hammer, von gleicher landschaftlicher Bedeutung und Ausdruckskraft ist, wie der schon geschützte Abschnitt der Schütt und dessen logische landschaftliche Fortsetzung darstellt und somit in gleicher Weise schutzwürdig ist.
12.03.1986 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-149
Der Abschnitt des Kampflusses von der westlichen Grenze der KG Roiten gegen die KG Höhendorf (nahe der Diethartsmühle) bis zur östlichen Grenze der KG Uttissenbach gegen die KG Gschwendt (nahe der Schwarzmühle) ist durch seine Eigenart und besondere Ausprägung (im Westen, in der KG Roiten bedeutende Flussmäanderstrecken, östlich und nördlich davon ausgeprägte und überaus typische Schluchtstrecke) eindeutig als ganz wesentlich gestaltendes Element des Landschaftsbildes zu bezeichnen.
16.03.1984 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-144
07.10.1982 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-143
06.10.1982 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-135
13.09.1979 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-117
31.08.1982 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-137
31.08.1982 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-136
16.02.1982 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-133
04.01.1982 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-134
29.01.1981 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-131
25.09.1980 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-128
23.09.1980 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-129