29.09.1966 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-061
Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung im Jahr 1966 umfasste dieses Naturdenkmal zwei Weißkiefern (beim ebenfalls geschützten Eichenhain nördlich von Schloss Rosenau), eine Stieleiche im Ortsgebiet und fünf weitere Stieleichen in der alten Allee nördlich des Ortes.
Mit Bescheid vom 02.06.1980 werden einige Naturdenkmalerklärungen widerrufen. Damit sind von den mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 29.09.1966 zum Naturdenkmal erklärten Bäumen noch sechs Stieleichen und zwei Weißkiefern übrig.
Am 07.07.2010 stellte der Naturschutzsachverständige der Bezirksforstinspekion Zwettl folgendes fest:
„Bei den beiden Bäumen neben der Landesstraße sind ganze Kronenteile abgestorben und die Bäume weisen auch ansonsten ein sehr kränkliches Erscheinungsbild auf. Der westlichere der beiden Bäume weist außerdem eine großflächige Rindenverletzung auf, die auf Blitzschlag zurückzuführen ist. Es besteht die Gefahr, dass bei Windeinwirkung Kronenteile brechen und auf die neben den Eichen vorbeiführende Landesstraße fallen. Da die Bäume somit eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, wird empfohlen beide Bäume zu entfernen.“
Somit verbleiben die zwei Weißkiefern und vier Stieleichen.
Eine Stieleiche (48.60474, 15.06518) links von der Zufahrtsstraße Richtung Schloss Rosenau direkt an der Kreuzung zur Landstraße Richtung Großgerungs wurde aber ebenfalls entfernt (Foto links).
Eine Stieleiche (48.59857, 15.06505) südlich vom Meierhofteich mitten in der Wiese.
(48.60497, 15.07139) und (48.60535, 15.07221)
nördlich der Landesstraße Zwettl – Großgerungs am Waldrand.
Zwei Weißkiefern (48.60777, 15.06821) etwa 200 m nördlich des Bismarkturms, aber schon außerhalb des Eichenhains.
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