Abschnitt zwischen der Brücke Oedmühle und der Brücke in Hammer
21.06.1990 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-172
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl erklärt den Flusslauf des Kleinen Kamp zwischen der Brücke bei der Oedmühle und der Landesstraßenbrücke in Hammer mit allen Flussparzellen, einschließlich aller auf diesen Parzellen liegenden Inseln und Felsbildungen, der Flusssohle sowie dem Ufersaum samt den dort befindlichen Felsen und Gehölzen, soweit sie auf den genannten Grundstücken liegen, zum Naturdenkmal.
Dabei zeigte sich, dass dieser Talabschnitt bis zur Brücke der Landesstraße 7176 über den Kleinen Kamp in Rappottenstein, Hammer, von gleicher landschaftlicher Bedeutung und Ausdruckskraft ist, wie der schon geschützte Abschnitt der Schütt und dessen logische landschaftliche Fortsetzung darstellt und somit in gleicher Weise schutzwürdig ist.
Unmittelbar nach der Güterwegbrücke bei der Oedmühle liegt eine schmale Talweitung im Nordwesten des Flusses, der selbst am Südrand dieser Wiese nahe dem Hangfuß des Waldhanges verläuft. Dieser Abschnitt ist relativ ruhig, ziemlich geradlinig und an der Südseite mit einem Gehölzsaum begleitet. In diesem Abschnitt bildet der Kamp die Grenze der Katastralgemeinden Kleinnondorf und Grünbach.
Nach ca. 200 m, am Ende der Talwiese im Norden, vollzieht der Fluss einen scharfen Knick nach Südosten und tritt nach knapp 100 m wieder nahe an den Waldhang im Süden heran. Hier folgt, nun bereits zur Gänze innerhalb der KG. Rappottenstein, eine Blockschwelle und eine ehemalige Felsinsel im Fluss, oberhalb derer sich Sandbänke gebildet haben.
Im Bereich der Insel fanden hier vor einigen Jahren Anschüttungen statt, durch die der nördliche Kamparm völlig verschüttet wurde.
An der Stelle dieser Felsbildungen ist der Fluss wieder nahe an den steilen Talhang im Süden herangerückt. Es folgt hier nun eine relativ ruhige Flussstrecke von knapp 200 m Länge, in der der Fluss wieder etwas weiter vom Hangfluss entfernt fließt, bis zur Einmündung eines kleinen Seitenbaches von Südwesten her. An dieser Stelle findet sich wieder ein Abschnitt mit größeren Blöcken, stärkerem Gefälle und Einengung des Flusses durch Felsbildungen innerhalb einer großen Flussparzellenbreite.
Die nachfolgende, wiederum etwas ruhigere Strecke mit zumeist sandiger Flusssohle weist eine Anzahl einzelner größerer Felsblöcke, aber auch kleiner, flacher und begrünter Inseln im Flussbett auf.
Der Fluss, den bisher seit der Schleife beim Eintritt in die KG Rappottenstein eine schmale, flache und bewaldete Talebene begleitet hatte, tritt nun wieder nahe an den steilen und mit gewaltigen Felsbildungen besetzten seitlichen Talhang (unter der Burg Rappottenstein) heran, weicht dann aber in einem weiten und eng gekrümmten Bogen in eine ca. 100 m lange Talebene aus, bevor er wieder in südlicher Richtung an den steilen, südlichen Talhang heranrückt.
An dieser Stelle, wo auch der steile und felsdurchsetzte nördliche Talhang direkt an den Fluss herantritt, liegt ein gewaltiger Felssturz über der Flussparzelle, die hier (beim “Schlosssteg”, über den ein markierter Wanderweg vom Ort zur Burg Rappottenstein führt) auf eine Strecke von ca. 50 m Länge vollständig überdeckt wird.
Im nachfolgenden durch steile, felsdurchsetzte Talhänge gebildeten Engtal, verläuft der Fluss in einer lebhaften und von Felsen bedeckten bzw. eingeengten Gefällestrecke von etwa 100 m Länge und mündet dann in den teilweise verlandeten Rückstauraum der großteils verfallenen oberen Wehranlage und sodann der intakten unteren Wehranlage des Hammer. Kurz unterhalb der unteren Wehranlage überquert die Landesstraße 7176 auf einer zweibogigen steinernen Brücke den Kleinen Kamp.