31.08.1982 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-137
Im Feldland südlich von Altmelon und etwas nördlich des Galgenberges liegt mitten im ansonsten steinfreien Ackerland ein gewaltiger rückenförmiger Granitblock.
Der Block bedeckt eine Grundfläche von etwa 10 x 5 Meter bei einer Höhe von bis zu 3,5 Meter. Der Kamm ist gegen Nordwesten etwas fallend. In der östlichen Flanke ist eine eigenartige, faltenförmige Verwitterungsrinne als Beginn einer Blockteilung zu erkennen. Er liegt laut Kataster auf einem als Hutweide bezeichneten Teil der Ackerparzelle, ist aber tatsächlich ringsum direkt von Ackerfläche umgeben.
Wir zitieren aus dem Bescheid:
„Der Block ist auf Grund seiner Lage, Größe und Form eindeutig als gestaltendes Element des Landschaftsbildes einzustufen und von höchst charakteristischer Wirkung. Das Schutzinteresse ist zweifelsfrei gegeben.“
„Dazu haben die Grundeigentümer mitgeteilt, dass sie vorhaben den Granitblock zu sprengen, da er bei der Bewirtschaftung des als Acker genutzten Grundstückes hinderlich ist und dass sie daher mit der Naturdenkmalerklärung nicht einverstanden sind.“
Die Marktgemeinde Pertenschlag-Melon hat die Naturdenkmalerklärung mit Hinweis auf die Sprengabsicht ebenfalls abgelehnt.
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl entscheidet trotz Ablehnung für das Naturdenkmal.
Wir zitieren weiter aus dem Bescheid:
„Granitblöcke stellen eine Besonderheit des Waldviertels dar, die der Landschaft ein besonderes Gepräge verleihen. Durch den seit Jahren anhaltenden Trend, Felsblöcke und Blockmeere aus wirtschaftlichen Überlegungen zu sprengen, ergibt sich immer mehr die Notwendigkeit, derartige Einzelschöpfungen der Natur den besonderen Schutz des NÖ Naturschutzgesetztes angedeihen zu lassen.“
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