01.10.1987 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-155
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 01.10.1987 wurde die Baumgruppe beim Sportplatz in Schloss Rosenau mit insgesamt 12 Sommerlinden und 1 Bergahornbaum zum Naturdenkmal erklärt.
Am 16.12.2011 widerruft die Bezirkshauptmannschaft Zwettl die Erklärung zum Naturdenkmal für drei Linden (eine davon doppelstämmig) und einem Bergahorn. Die Bäume werden entfernt.
Am 13.06.2017 widerruft die Bezirkshauptmannschaft Zwettl die Erklärung zum Naturdenkmal für vier Linden. Die östlichste Linde sollte so rasch als möglich entfern werden.
Derzeit sind noch fünf Sommerlinden vorhanden.
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