02.06.1956 zum Naturdenkmal erklärt.
ND-ZT-048
2021 Bescheid widerrufen.
Im Jahre 1956 werden mittels Bescheides ein Lindenbaum und ein Ahornbaum und Naturschutz gestellt.
Am 02.05.2002 gibt der Naturschutzsachverständige der Bezirksforstinspektion Zwettl zum Ahornbaum folgende gutachtliche Stellungnahme ab:
„Die Baumuntersuchung und anschließende Begutachtung des Gesundheitszustandes dieses Baumes durch die Arbeitsgruppe Baum Ende 2001 hat gezeigt, dass bereits eine erheblich geschwächte Statik gegeben ist, jedoch ein weiterer Erhalt des vitalen Spitzahorns nach Durchführung von Maßnahmen in den nächsten 5 bis 10 Jahren möglich ist. Der Baum ist bereits von holzzerstörenden Pilzen befallen. Eine halbjährlich wiederkehrende Kontrolle zur Gewährleistung der nachhaltigen Verkehrssicherheit ist angeraten.“
Daraufhin wird am 20.06.2002 die Erklärung des Ahornbaumes zum Naturdenkmal aufgehoben.