>> Länge: 10,0 km | Höhe: 101 m | Dauer: 02:30 <<
Der vierte Teil des Kuenringerweges 611 führt uns von Hörmanns entlang der Eisenbahngleise zum Walther von der Vogelweide Gedenkstein. Weiter nach Bernschlag und Zwinzen kommen wir zu unserem Etappenziel Allentsteig.
Wir verlassen Hörmanns bei der Kapelle in östlicher Richtung, zweigen bei der ersten Weggabelung links ab und überqueren die Schienen der Eisenbahn. Kurz darauf halten wir uns rechts und biegen bei der nächsten Weggabelung links in den Wald ein. Beim nächsten breiten Waldweg geht es rechts zum Walther von der Vogelweide Gedenkstein.
Durch die Bahnunterführung bringt uns der Weg direkt nach Bernschlag. Der offizielle Wanderweg verläuft bis zur Kapelle und weiter auf der Straße durch den Ort. Es ist zwar ein Gehsteig vorhanden, wir biegen aber beim Eisenkreuz bei der ersten Scheune schon rechts ab und wandern hinter der Ortschaft vorbei. Beim nächsten Kreuz stoßen wir wieder auf den Wanderweg, der nun leicht bergauf bis zur nahen Grenze des Truppenübungsplatzes führt.
Hier biegen wir links ab. Der Weg führt uns entlang der Grenze des Übungsplatzes und dann durch den markierten Wald hinunter zum Zwinzenbach. Am rechten Zwinzenbachufer entlang, durch den Bärenwinkel kommen wir nach Zwinzen. Bei der Kapelle biegen wir rechts ab und folgen gleich darauf links dem Wiesenweg zu den alten Häusern. Kurz darauf erreichen wir das Cholera Marterl. Von hier verläuft der Weg eben und geradeaus bis Allentsteig.
Teil 4
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Eindringliche Warnung vor Sperrgebietsübertretungen
In den vergangenen Wochen wurden durch die Kontrollorgane des Bundesheeres vermehrt illegale Betretungen des militärischen Sperrgebietes am Truppenübungsplatz (TÜPl) Allentsteig festgestellt. Viele Menschen nutzen das sommerliche Wetter für Freizeitaktivitäten aller Art, was nicht nur lebensgefährlich sondern auch verboten ist.
ALLENTSTEIG. Besonders Auffällig ist dieses Jahr die hohe Anzahl von Radfahrern, die vor allem am Wochenende das Verbot zum Betreten und Befahren des Sperrgebietes ignorieren. Rechtlich gesehen stellt dieses Fehlverhalten eine Verwaltungsübertretung gegen das Sperrgebietsgesetz dar, wofür durch die Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe bis zu 2.200 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen vorgesehen ist. Wird eine unbefugte Person im Sperrgebiet angetroffen, erfolgt die Aufnahme der Personalien. Anschließend wird sie aus dem Sperrgebiet hinausbegleitet. Danach erfolgt die Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl.
“Der eigentliche Grund für das Verbot ist jedoch, die Bevölkerungen vor den Gefahren die ein Truppenübungsplatz mit sich bringt zu schützen,” erklärt TÜPl-Kommandant Herbert Gaugusch. “Es geht uns allein um die Sicherheit von Zivilisten. Wir wollen vermeiden, dass sich Menschen einer Gefahr aussetzen, die ihnen vielleicht gar nicht bewusst ist. Es ist auch gefährlich wenn nicht geschossen wird. Es gibt beispielsweise in den verlassenen Orten noch Keller, die jederzeit einstürzen können. Auch von den Blindgängern und Kriegsrelikten im Gebiet geht ständige Lebensgefahr aus,” so Gaugusch.
Kontrollen werden intensiviert
Die größte Gefährdung für Dritte entsteht durch die Schieß- und Übungstätigkeiten im Zuge der Einsatzvorbereitung der übenden Soldaten. Auch die Beschaffenheit des Geländes stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Daher ist der Truppenübungsplatz für Freizeitaktivitäten gänzlich ungeeignet. In der bereits beginnenden Pilzsaison rechnet man mit einer Verstärkung des Problems durch Schwammerlsucher.
Der TÜPl wird mit verstärkten Überwachungen des Sperrgebietes und gezielten Schwerpunktaktionen auf die gestiegenen Übertretungen reagieren.