Der Wanderweg von Zwettl nach Gradnitz durch das romantische Gradnitzbachtal führt in seinem Verlauf auch über die Bahntrasse Zwettl – Schwarzenau. Jetzt wurde durch den Bauhof der Stadtgemeinde Zwettl in Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastruktur der Übergang neu gesichert.
VORSICHT ist trotzdem geboten, denn die modernen Dieseltriebfahrzeuge 2016 kommen ganz leise um die Kurve!
Für Verwirrung sorgt immer noch die beim Bahnübergang stehende Tafel mit dem Hinweis „Nicht öffentlicher Eisenbahnübergang BENÜTZUNG durch Nichtberechtigte bei Strafe VERBOTEN!“ – diese gilt scheinbar aber nur für den fließenden Verkehr und nicht für uns Wanderer!? Einen Hinweis auf diese Tafel gibt es in keiner Verordnung.
● Kuenringerweg 611
● Naturfreundeweg 9
● Waldviertler Kulturpfad 665
Ein kleiner Ausflug in das Reich der Paragraphen:
Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 14. Andreaskreuze zeigen Eisenbahnkreuzungen an.
§ 22. Bei Eisenbahnkreuzungen mit einem Gehweg, mit einem Radweg oder mit einem für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg ist das Andreaskreuz in der Regel auf der rechten Seite des Weges anzubringen. Ist dies nicht möglich, ist das Andreaskreuz auf der linken Seite des Weges anzubringen. Bei Eisenbahnkreuzungen mit einem Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Fahrradverkehr getrennt geführt werden, sind die Andreaskreuze auf beiden Seiten des Weges anzubringen. Ist die Anbringung der Andreaskreuze entweder auf der rechten Seite des Weges oder auf der linken Seite des Weges nicht möglich, sind die Andreaskreuze auf der linken Seite des Weges und oberhalb des Weges beziehungsweise auf der rechten Seite des Weges und oberhalb des Weges anzubringen. Ist die Anbringung der Andreaskreuze weder auf der rechten noch auf der linken Seite des Weges möglich, ist ein Andreaskreuz oberhalb des Weges anzubringen. Zusätzlich können Andreaskreuze auch an anderer geeigneter Stelle vor der Eisenbahnkreuzung angebracht werden.